TvdH Gebäudetechnik von der Hülls
SHK-Meisterbetrieb

Die Heizungsförderung ist neu.
Rechnen Sie in 60 Sekunden aus, was Ihnen jetzt zusteht.

Drei Angaben genügen. Sie sehen sofort Ihren Zuschuss, Ihren Eigenanteil – und was Sie ein Jahr Warten kostet.

Rechenbasis: neue KfW-Konditionen ab 21.07.2026
Welche Heizung haben Sie aktuell?
Die alte Heizung entscheidet über Ihren Bonus.

Die neue Heizungsförderung 2026 einfach erklärt

Till von der Hülls, Geschäftsführer der Gebäudetechnik von der Hülls

Fachlich geprüft von Till von der Hülls, SHK-Meister- und Gebäudetechnik-Betrieb · zuletzt aktualisiert am 12.07.2026

Stand: Juli 2026

Am 21.07.2026 tritt die überarbeitete BEG-Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen) in Kraft. Grundlage ist der Beschluss des Haushaltsausschusses vom 08.07.2026. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die Öl-, Gas- oder Etagenheizungen gegen eine Wärmepumpe tauschen wollen, ändern sich drei zentrale Stellschrauben – und alle drei arbeiten gegen das Warten.

1. Degression alle sechs Monate. Die maximal förderfähigen Kosten sinken alle sechs Monate um 750 € – von aktuell 28.000 € auf 22.000 € bis Ende 2030. Parallel schmilzt der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozent­punkte pro Halbjahr ab und läuft bis 2028 aus. Wer sein Vorhaben um zwölf Monate verschiebt, verliert damit planbar mehrere tausend Euro Zuschuss.

2. Neuer Einkommensbonus 40 / 30 / 10 %. Der Einkommensbonus wird um eine dritte Stufe von 10 % für zu versteuernde Einkommen bis 50.000 € erweitert. Damit erhalten deutlich mehr Haushalte zusätzlich zum Grundzuschuss von 30 % einen Bonus – bis zu 40 % für Einkommen bis 30.000 €.

3. Kinderzuschlag. Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verschieben sich alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € nach oben. Familien rutschen dadurch oft in eine höhere Bonusstufe und erhalten spürbar mehr Zuschuss.

Insgesamt sind – abhängig von Einkommen und Altanlage – bis zu 80 % Förderquote bzw. rund 22.400 € Zuschuss möglich. Voraussetzung ist ein Antrag über die KfW, den wir für Sie technisch und formal komplett vorbereiten.

Alte vs. neue Heizungsförderung im Überblick

BausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Grundförderung30 %30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus20 %16 %, sinkt alle 6 Monate um 4 Punkte (entfällt 01.08.2028)
Einkommensbonus30 % bis 40.000 € zvE40 % bis 30.000 € · 30 % bis 40.000 € · NEU 10 % bis 50.000 €
KinderzuschlagEinkommensgrenzen +10.000 € (ein minderjähriges Kind, Nachweis Meldebescheinigung)
Förderfähige Kosten30.000 €28.000 €, −750 € je Halbjahr
Maximaler Zuschuss21.000 €bis 22.400 € (je nach Einkommen)

Unverbindliche Übersicht. Maßgeblich sind die von der KfW veröffentlichten Richtlinien und der Bescheid im Einzelfall.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026 maximal?+

Der maximale Zuschuss liegt aktuell bei bis zu 22.400 € bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (28.000 €). Die tatsächliche Höhe hängt von Einkommen, Kinderzuschlag und dem Klimageschwindigkeits-Bonus für Ihre alte Heizung ab.

Was ist der neue Kinderzuschlag bei der Heizungsförderung?+

Neu ab 21.07.2026: Für jeden Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind verschiebt sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 € nach oben. Familien rutschen dadurch häufig in eine höhere Bonusstufe und erhalten mehr Zuschuss. Als Nachweis genügt eine Meldebescheinigung.

Bekomme ich mit 45.000 € Einkommen noch einen Einkommensbonus?+

Ja. NEU ist eine zusätzliche Stufe von 10 % Einkommensbonus für Haushalte bis 50.000 € zu versteuerndem Einkommen. Mit mindestens einem Kind steigen Sie sogar in die 30 %-Stufe auf.

Warum sinkt die Förderung alle 6 Monate?+

Die neue Richtlinie sieht eine Degression vor: Alle sechs Monate sinken die maximal förderfähigen Kosten um 750 € und der Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte. Wer wartet, verliert planbar Zuschuss. Die Absenkungen erfolgen jeweils zum 1. Februar und 1. August; die erste zum 01.02.2027. Der Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt vollständig zum 01.08.2028.

Was zählt als zu versteuerndes Einkommen?+

Maßgeblich ist der Steuerbescheid, konkret der Durchschnitt der beiden für den Antrag relevanten Jahre. Das zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel deutlich unter dem Brutto­einkommen – oft rechnen sich Boni, mit denen man nicht gerechnet hätte. Auf unserer Seite können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt im Rechner grob schätzen lassen.

Wird der Austausch einer alten Wärmepumpe gefördert?+

Ab 2027 wird der Austausch bestehender Wärmepumpen ab Baujahr 2008 grundsätzlich nicht mehr gefördert. Für bestehende fossile Heizungen bleibt die Förderung erhalten – hier lohnt sich das schnelle Handeln besonders.

Ab wann kann ich wieder einen Förderantrag stellen?+

Voraussichtlich ab dem 21.07.2026, sobald die KfW ihre Umstellungsphase abgeschlossen hat. Wir begleiten Sie bei der gesamten Antragstellung – technisch und formal vollständig vorbereitet, damit Sie Ihren Antrag in den ersten Tagen nach Freischaltung stellen können.

Gilt der Rechner auch für Langwedel, Verden, Achim und Umgebung?+

Ja. Die Gebäudetechnik von der Hülls ist SHK-Meisterbetrieb aus Langwedel und berät Sie persönlich vor Ort im gesamten Landkreis Verden sowie in Achim, Oyten, dem Bremen-Umland und im Raum Rotenburg (Wümme).

Macht TvdH auch den Einbau – oder nur die Förderberatung?+

Beides, aus einer Hand. Till von der Hülls (Anlagenmechaniker, Studium Energie- und Gebäudetechnik, Kälteschein Kategorie 1) und sein Meisterteam übernehmen Planung, Förderbegleitung durch den kompletten KfW-Antrag – von der Antragstellung bis zur Auszahlung – und den Einbau Ihrer Wärmepumpe mit eigenem Team. Sie haben einen Ansprechpartner von der ersten Berechnung bis zur laufenden Anlage.

Fakten auf Basis des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 08.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid der KfW im Einzelfall.

Wärmepumpen-Förderberatung für Langwedel & Umgebung

Die Gebäudetechnik von der Hülls ist SHK-Meisterbetrieb aus Langwedel. Till von der Hülls und sein Team begleiten Eigentümerinnen und Eigentümer im Landkreis Verden, im Bremen-Umland und im Raum Rotenburg persönlich – von der Förderberechnung über den KfW-Antrag bis zum fertig eingebauten Wärmepumpen­system.

Langwedel & Landkreis Verden

Kurze Wege in unser Kerngebiet: Wir sehen viele Ein- und Zweifamilienhäuser aus den 1970er- bis 1990er-Jahren mit alter Öl- oder Gasheizung. Für diese Häuser lohnt sich der Klimageschwindigkeits-Bonus besonders – und wir kennen die typischen Hürden bei Heizkörpern, Warmwasser und Aufstellort.

Achim & Oyten

Zwischen Bremen und Verden begleiten wir viele Familien beim Umstieg von Gas auf Wärmepumpe. Persönlicher Vor-Ort-Termin und die komplette Förderabwicklung mit der KfW übernehmen wir – ohne zwischengeschaltete Callcenter.

Bremen-Umland

Im südlichen Bremer Umland sanieren viele Eigentümer Bestandsgebäude Schritt für Schritt. Wir stimmen Dämmung, Heizfläche und Wärmepumpe so aufeinander ab, dass Ihre Förderung maximal ausgeschöpft wird und die Anlage später effizient läuft.

Rotenburg (Wümme)

Größere Grundstücke bieten hier ideale Bedingungen für Monoblock- und Split-Wärmepumpen. Wir beraten Sie vor Ort im gesamten Kreis – ohne versteckte Anfahrtsaufschläge und mit einem festen Ansprechpartner von der ersten Skizze bis zur Inbetriebnahme.